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Brancheninformationen

Finanzhilfen bei Schäden durch Naturereignisse

Für Eisenbahnunternehmen: ein interessanter Beitrag des BAV unter nachfolgendem Link.
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/eisenbahn/bahninfrastruktur/substanzerhalt-und-betrieb/naturereignisse.html

Mindestdeckungssummen in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Mindestdeckungssummen in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Gemäss Art. 63 des Strassenverkehrsgesetzes deckt die Haftpflichtversicherung des VVST die Haftpflicht unserer Mitglieder als Halter von Motorfahrzeugen auch in jenen Staaten, in welchen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt. Diese Staaten sind in einer Karte des Nationalen Versicherungsbüro (www.nbi.ch) blau eingezeichnet. Wenn ein Mitglied des VVST also mit einem beim VVST versicherten Bus nur in diesen blau gekennzeichneten Ländern fährt, benötigt es dafür keine grüne Karte mehr.

Wenn Sie unsicher sind, oder ein anderes Land mit Ihrem Bus be- oder durchfahren möchten, so wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer.

Länderkarte und Länderliste des Nationalen Versicherungsbüro Schweiz zu Mindestdeckungssummen (MDS) in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung finden Sie unter www.nbi.ch.

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